Betriebs­an­wei­sungen

Betriebs­an­wei­sungen

Bitte beachten Sie, dass gemäß § 14 Gefahr­stoff­ver­ord­nung der Arbeit­geber verpflichtet ist, Betriebs­an­wei­sungen zu erstellen.

Wir als Hersteller von chemi­schen Produkten können diese Verpflich­tung nicht für Sie über­nehmen, da wir Ihren Betrieb bzw. Ihre Arbeits­be­reiche nicht kennen. Die Betriebs­an­wei­sung muss bei jeder maßgeb­li­chen Verän­de­rung der Arbeits­be­din­gungen aktua­li­siert werden.

Die zum Down­load bereit­ge­stellten Betriebs­an­wei­sungen können Ihnen nur als Muster dienen.