Arbeits- und Gesundheitsschutzleitzsätze

Wir wollen, dass jeder eigene und fremde Mitarbeiter jeden Tag wieder gesund nach Hause gehen kann.

Da unser Verhalten nach innen und außen als Vorbild dient, beginnt Arbeits- und Gesundheits­schutz im Kopf. Deshalb haben wir aus unserer langjährigen Erfahrung einfache Regeln entwickelt, die jeden Mitarbeiter der Unternehmensgruppe HOFFMANN motivieren sollen, unsere Ziele umzusetzen.

Die Arbeits- und Gesundheitsschutzgebote der Unternehmensgruppe HOFFMANN.

1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Körperliche Unversehrtheit und Gesundheit sind ein sehr hohes Gut. Deshalb haben Sicherheit und Gesundheitsschutz bei uns den entsprechenden Stellenwert. Jeder muss durch sein Verhalten Vorbild für Sicherheit und Gesundheitsschutz sein.

Gemeinsam setzen wir unsere Arbeits- und Gesundheitsschutzziele um. Deshalb pflegen wir den intensiven und direkten Dialog.

2. Weiterbildung und Information

Für unsere Mitarbeiter werden regelmäßig qualifizierende und sensibilisierende Maßnahmen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes (Schulungen, Trainings, Weiterbildungen, etc.) durchgeführt.

3. Kommunikation

Fragen, die an uns gerichtet werden, beantworten wir offen und ehrlich. Bei der Auswahl unserer Lieferanten achten wir im Rahmen unserer Möglichkeiten darauf, dass die Verantwortung für Arbeits- und Gesundheitsschutz entsprechend berücksichtigt wird.

4. Prävention

Arbeits- und Gesundheitsschutz bedeutet für uns zu allererst Prävention. Hierzu zählt das Vermeiden oder Minimieren von Gefährdungen, Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezüglich sicherem, vorschriftsgerechtem Handeln und damit Verhüten von Unfällen.

Zur Unterstützung der Prävention werden systematisch Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen durchgeführt.

5. Ausbildung

Sicherheit und Gesundheitsschutz sind für uns feste Bestandteile der Ausbildungsziele.

6. Führungsverantwortung

Arbeits- und Gesundheitsschutz ist für uns eine wichtige Führungsaufgabe, die von unseren Führungskräften durch vorbildliches Verhalten gelebt wird.

7. Planungen

Bei Planungen werden Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes berücksichtigt. Dies gilt insbesondere auch bei der Auswahl von Fremdfirmen.

8. Produktentwicklung und Produktionsverfahren

Bei neuen Rohstoffen, Produkten und Produktionsverfahren berücksichtigen wir die Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bereits in der Entwicklungs- und Erprobungsphase.

9. Ressourcen

Wir stellen die für den Arbeits- und Gesundheitsschutz erforderlichen personellen, finanziellen und zeitlichen Ressourcen zur Verfügung.

10. Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die für unsere Mitarbeiter erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen werden von uns angeboten und über den Betriebsarzt durchgeführt.

11. Überwachung

In eigener Verantwortung überwachen und kontrollieren wir Anlagen und Verfahren durch regelmäßige Betriebsbegehungen und Audits.

12. Eigeninitiative

Arbeits- und Gesundheitsschutz sind für uns nicht nur eine Frage von Gesetzen und Verordnungen. Wir betreiben ihn aus eigener Initiative und Verantwortung mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung.

13. Standortsicherung

Langfristig hat ein Standort nur eine Chance, wenn er wirtschaftlich arbeitet. Dazu trägt auch die Vermeidung von Unfällen, Schäden und Verlusten bei.

Leitheim, 12.07.2023 

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