Arbeits- und Gesund­heits­schutz­leit­sätze

Wir wollen, dass jeder eigene und fremde Mitar­beiter jeden Tag wieder gesund nach Hause gehen kann.

Da unser Verhalten nach innen und außen als Vorbild dient, beginnt Arbeits- und Gesundheits­schutz im Kopf. Deshalb haben wir aus unserer lang­jäh­rigen Erfah­rung einfache Regeln entwi­ckelt, die jeden Mitar­beiter der Unter­neh­mens­gruppe HOFF­MANN moti­vieren sollen, unsere Ziele umzu­setzen.Die Arbeits- und Gesund­heits­schutz­ge­bote der SONAX.

Die Arbeits- und Gesund­heits­schutz­ge­bote der SONAX.

1. Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beiter

Körper­liche Unver­sehrt­heit und Gesund­heit sind ein sehr hohes Gut. Deshalb haben Sicher­heit und Gesund­heits­schutz bei uns den entspre­chenden Stel­len­wert. Jeder muss durch sein Verhalten Vorbild für Sicher­heit und Gesund­heits­schutz sein.

Gemeinsam setzen wir unsere Arbeits- und Gesund­heits­schutz­ziele um. Deshalb pflegen wir den inten­siven und direkten Dialog.

2. Weiter­bil­dung und Infor­ma­tion

Für unsere Mitar­beiter werden regel­mäßig quali­fi­zie­rende und sensi­bi­li­sie­rende Maßnahmen auf dem Gebiet der Sicher­heit und des Gesund­heits­schutzes (Schu­lungen, Trai­nings, Weiter­bil­dungen, etc.) durch­ge­führt.

3. Kommu­ni­ka­tion

Fragen, die an uns gerichtet werden, beant­worten wir offen und ehrlich. Bei der Auswahl unserer Liefe­ranten achten wir im Rahmen unserer Möglich­keiten darauf, dass die Verant­wor­tung für Arbeits- und Gesund­heits­schutz entspre­chend berück­sich­tigt wird.

4. Präven­tion

Arbeits- und Gesund­heits­schutz bedeutet für uns zual­ler­erst Präven­tion. Hierzu zählt das Vermeiden oder Mini­mieren von Gefähr­dungen, Schu­lungen der Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beiter bezüg­lich sicheres, vorschrifts­ge­rechtes Handeln und damit Verhüten von Unfällen.

Zur Unter­stüt­zung der Präven­tion werden syste­ma­tisch Gefähr­dungs­be­ur­tei­lungen und Unter­wei­sungen durch­ge­führt.

5. Ausbil­dung

Sicher­heit und Gesund­heits­schutz sind für uns feste Bestand­teile der Ausbil­dungs­ziele.

6. Führungs­ver­ant­wor­tung

Arbeits- und Gesund­heits­schutz ist für uns eine wich­tige Führungs­auf­gabe, die von unseren Führungs­kräften durch vorbild­li­ches Verhalten gelebt wird.

7. Planungen

Bei Planungen werden Belange des Arbeits- und Gesund­heits­schutzes berück­sich­tigt. Dies gilt insbe­son­dere auch bei der Auswahl von Fremd­firmen.

8. Produkt­ent­wick­lung und Produk­ti­ons­ver­fahren

Bei neuen Rohstoffen, Produkten und Produk­ti­ons­ver­fahren berück­sich­tigen wir die Anfor­de­rungen des Arbeits- und Gesund­heits­schutzes bereits in der Entwick­lungs- und Erpro­bungs­phase.

9. Ressourcen

Wir stellen die für den Arbeits- und Gesund­heits­schutz erfor­der­li­chen perso­nellen, finan­zi­ellen und zeit­li­chen Ressourcen zur Verfü­gung.

10. Arbeits­me­di­zi­ni­sche Vorsorge

Die für unsere Mitar­beiter erfor­der­li­chen arbeits­me­di­zi­ni­schen Vorsor­ge­un­ter­su­chungen werden von uns ange­boten und über den Betriebs­arzt durch­ge­führt.

11. Über­wa­chung

In eigener Verant­wor­tung über­wa­chen und kontrol­lieren wir Anlagen und Verfahren durch regel­mä­ßige Betriebs­be­ge­hungen und Audits.

12. Eigen­in­itia­tive

Arbeits- und Gesund­heits­schutz sind für uns nicht nur eine Frage von Gesetzen und Verord­nungen. Wir betreiben ihn aus eigener Initia­tive und Verant­wor­tung mit dem Ziel einer konti­nu­ier­li­chen Verbes­se­rung.

13. Stand­ort­si­che­rung

Lang­fristig hat ein Standort nur eine Chance, wenn er wirt­schaft­lich arbeitet. Dazu trägt auch die Vermei­dung von Unfällen, Schäden und Verlusten bei.

Leit­heim, 16.07.2025